Immobiliengutachter
für Vertragsverhandlungen, Scheidung, Erbschaft oder Schenkung

Sachverständigen-Beratung & Immobilienbewertung

Sie benötigen ein Verkehrswert-Gutachten, um die Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu bemessen? Oder Sie wollen einfach grundsätzlich wissen, was Ihre Wohn- oder Gewerbeimmobilie wert ist? In beiden Fällen sind wir der richtige Partner für Sie. Unsere Beratung ist unabhängig, kompetent und fachgerecht. Dabei setzten wir je nach Fall drei verschiedene Verfahren ein.

Vergleichswertverfahren

Beim Vergleichswertverfahren ermitteln wir den Wert Ihrer Immobilie durch den Vergleich mit anderen Objekten. Ähnliche Objektlagen und Verkaufspreise in der Vergangenheit sind bei diesem Vorgehen Beispiele für die Faktoren, anhand derer der Wert der Immobilie bemessen wird.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren stellt den Nutzwert der Immobilie in den Mittelpunkt. Faktoren für die Bewertung sind beispielsweise die Höhe der Mieteinnahmen, der Bodenwert und Ausgaben wie Betriebskosten. Das Ertragswertverfahren kommt vorwiegend bei vermieteten oder verpachteten Gebäuden zum Einsatz.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ermittelt den Immobilienwert aus dem Gebäudesachwert. Ausgangspunkt sind die ursprünglichen Baukosten mit altersbedingten Abzügen. Auch der Bodenwert wird durch Bodenrichtwerte berücksichtigt. Ein ähnliches Verfahren ist für PKW durch die Schwackeliste bekannt.

Verkehrswert-Gutachten für den Erb- und Schenkungsfall

Wer eine Immobile erbt oder geschenkt bekommt, muss dafür Steuern bezahlen. Um diese bemessen zu können, muss der Verkehrswert des jeweiligen Gebäudes bekannt sein. Für diese Verkehrswert-Gutachten arbeiten wir mit einem renommierten Steuerbüro zusammen. So ist sichergestellt, dass das Gutachten allen rechtlichen Anforderungen entspricht und die Erbschaft- beziehungsweise Schenkungssteuer richtig bemessen wird.